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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63   

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https://dejure.org/1964,271
BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63 (https://dejure.org/1964,271)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1964 - V C 58.63 (https://dejure.org/1964,271)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1964 - V C 58.63 (https://dejure.org/1964,271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor einer anderen Behörde - Klagebefugnis gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 269
  • NJW 1965, 600
  • MDR 1965, 232
  • DVBl 1965, 570
  • BB 1965, 143
  • DÖV 1965, 140
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 139.61

    Kein Klagerecht eines Kraftdroschkenunternehmers gegen Erteilung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
  • BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
  • BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59
    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
  • BVerwG, 23.01.1958 - I C 89.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Januar 1958 - BVerwG I C 89.57 - (DVBl. 1958 S. 391 [392]) die in der früheren Rechtsanwaltsordnung eines Landes vorgesehene Anhörung der Rechtsanwaltskammer vor der Zulassung eines Anwalts nicht als ausreichend für die Annahme einer Befugnis der Rechtsanwaltskammer zur Erhebung der Klage gegen die entgegen ihrem Gutachten erfolgte Zulassung angesehen.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Darin liegt der entscheidende Unterschied des vorliegenden Falles von dem im Urteil des V. Senats vom 6. Oktober 1964 - BVerwG V C 58.63 - (BVerwGE 19, 269) beurteilten Sachverhalt; dort fehlte es, wie im einzelnen in jener Entscheidung ausgeführt ist, an einer dem klagenden Land eingeräumten Rechtsposition.
  • BVerwG, 11.10.1967 - V C 47.67

    Die Klagebefugnis ist immer Voraussetzung der Anfechtungsklage im

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 269) eine Klagebefugnis der nach § 11 Abs. 2 GjS in Verbindung mit § 2 GjSDV antragsberechtigten Behörden gegen die Ablehnung der Anordnung der Aufnahme einer Schrift in die Liste der jugendgefährdenden Schriften jedenfalls dann verneint, wenn der Antrag von der Bundesprüfstelle unter Beachtung der für sie geltenden Verfahrensvorschriften sachlich beschieden worden ist.

    Es wäre selbst dann unbegründet, wenn die Entscheidung BVerwGE 19, 269 eine Klagebefugnis der antragstellenden Behörde nicht nur "jedenfalls dann" verneint hätte, wenn der Antrag von der Bundesprüfstelle sachlich unter Beachtung der für sie geltenden Verfahrensvorschriften beschieden worden ist.

  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67

    Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der

    Es würde der Bedeutung der Bundesprüfstelle, wie sie in den Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 19, 269 und BVerwGE 25, 318 dargelegt ist, widersprechen, wenn die an dem Indizierungsverfahren Beteiligten sich mit der Entscheidung eines nicht ordnungsmäßig besetzten Spruchkörpers abfinden müßten.

    Das wird besonders dadurch deutlich, daß die antragstellende Behörde nach BVerwGE 19, 269 keine materielle Klagebefugnis hat.

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   BVerwG, 07.04.1965 - V C 58.63   

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https://dejure.org/1965,2349
BVerwG, 07.04.1965 - V C 58.63 (https://dejure.org/1965,2349)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1965 - V C 58.63 (https://dejure.org/1965,2349)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1965 - V C 58.63 (https://dejure.org/1965,2349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Urteilsergänzung - Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Entscheidung des Gerichts über Kosten vom Amts wegen - Rechtmäßigkeit der Auferlegung von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen auf den Kläger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1965 - V C 58.63
    Das Gericht hat vielmehr - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1962, BVerwGE 14, 171, entschieden hat - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen stets von Amts wegen zu entscheiden.
  • BFH, 23.02.1968 - III B 2/67

    Beiladung - Kostenentscheidung - Erstattungsfähigkeit - Außergerichtliche Kosten

    Ist eine Beiladung erfolgt, so ist deshalb stets von Amts wegen eine Entscheidung über die Tragung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu treffen (vgl. auch Urteil des BVerwG V C 58/63 vom 7. April 1965, Verwaltungs-Rechtsprechung, Bd. 17 S. 638; ebenso Schunck-de Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl., § 162, Anm. 3a bb).

    Nach dem Urteil des BVerwG V C 62/61 vom 23. Mai 1962 (BVerwGE 14, 171 [174]; ebenso BVerwG-Urteil V C 58/63, a. a. O.) kann allerdings eine Entscheidung des Gerichts "in unzweifelhaften Fällen" auch gegeben sein, wenn über die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen weder im Tenor noch in den Gründen der Entscheidung etwas gesagt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Soweit sie damit auch im Verhältnis zu den Beigeladenen unterlegen sind, müssen sie auch deren außergerichtliche Kosten tragen, Denn der Senat geht übereinstimmend mit den beiden anderen mit Baurechtssachen befaßten Senaten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. die Beschlüsse v. 20.11.1980 - 5 S 2016/80; v. 25.7.11983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74 und v. 18.7.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437 unter ausdrücklicher Aufgabe des noch im Beschluß v. 27.12.1985 - 3 S 1959/85 -, VBlBW 1987, 68 vertretenen gegenteiligen Standpunkts) in ständiger Praxis davon aus, daß es regelmäßig der Billigkeit i.S.d. § 162 Abs. 3 VwGO entspricht, die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn er keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat (vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 23.5.1962 - V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171/175; BayVGH, Beschlüsse v. 14.2.1974 - 200 I 72 - und v. 9.11.1984 - 7 C 84 A.2104 -, BayVBl. 1985, 277: OVG NW, Beschluß v. 8.9.1992 - 11 B 3495/92 -, DVBl. 1993, 125; allgemein zu den Gesichtspunkten, die bei der Billigkeitsentscheidung gem. § 162 Abs. 3 VwGO zu berücksichtigen sind, vgl.: BVerwG, Urt. v. 7.4.1965 - V C 58.63 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 5; zum Streitstand vgl.: Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, RdNr. 23).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 82.84

    Gemeinde - Widerspruchsbehörde - Erschließungsbeitragsbescheid - Anfechtungsklage

    Ein solcher Ausspruch ist ein Teil der Kosten, über die gemäß § 161 Abs. 1 VwGO im Urteil von Amts wegen zu befinden ist (vgl. u.a. Urteile vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 62.61 - BVerwGE 14, 171 [BVerwG 23.05.1962 - V C 62/61] und vom 7. April 1965 - BVerwG V C 58.63 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 5 S. 3).
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